Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reifen Draws GmbH
Bundesstraße 25, 89443 Schwenningen
Handelsregister: HRB 13543
Registergericht: Amtsgericht Augsburg
Vertreten durch: Herrn Manfred Draws

A. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in der jeweiligen Bestimmung ausdrücklich benannt wird.
  2. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Bedingungen gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
  3. Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch bei Folgeaufträgen.
  4. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Vertragsabschluss

  1. Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
  2. Mit Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, das wir innerhalb von 2 Wochen annehmen können.
  3. Produktangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert werden.
  4. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.

3. Lieferung

  1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
  2. Bei von uns zu vertretender Verzögerung haften wir nur für nachgewiesene Schäden. Höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
  3. Bei Versand geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.

4. Preise

  1. Preise gelten „ab Werk“, ohne Verpackung, Versand oder Versicherung.
  2. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  3. Skonto wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.
  4. Bei Verbrauchern gelten Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei Lieferzeit über 4 Monate sind Preisanpassungen bei Kostensteigerungen zulässig. Über 10 % Preiserhöhung besteht Rücktrittsrecht.
  5. Bei Unternehmern können Preisverhandlungen bei wesentlichen Kostenänderungen geführt werden. Bei Nichteinigung Rücktritt möglich.

5. Zahlung

  1. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
  2. Verzug tritt nach 14 Tagen (Unternehmer) bzw. 30 Tagen (Verbraucher) automatisch ein.
  3. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
  4. Mahnkosten: 5,00 EUR je Mahnung.
  5. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bei Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, nicht jedoch verpfänden oder sicherungsübereignen. Forderungen aus Weiterverkäufen werden bereits jetzt an uns abgetreten.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen und zu demontieren. Der Kunde gewährt Zutritt und Herausgabe der Ware. Eine Gutschrift erfolgt zum Tageswert.

Bei Übersicherung von mehr als 10 % geben wir Sicherheiten auf Verlangen frei.

Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts Einsicht in seine Debitoren zu gewähren.

7. Sachmängelhaftung

I. Verbraucher

  1. Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir gegenüber Verbrauchern für Sachmängel:
  2. auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen),
  3. auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw-Reifen,
  4. auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.
  5. Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Übergabe bzw. Ablieferung (Eingang beim Kunden) der Ware.
  6. Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, ist uns zusammen mit einer schriftlichen Erklärung zu übersenden, um uns die Überprüfung der Beanstandung zu ermöglichen.
  7. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs wird der beanstandete Reifen auf Wunsch des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung auf unsere Kosten zurückgesendet.
  8. Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Erfolgt die Mängelrüge später als sechs Monate nach Übergabe der Ware, trägt der Kunde die volle Beweislast für das Vorliegen eines Mangels.

II. Unternehmer

  1. Offenkundige Mängel sind unter Einhaltung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware in Textform zu rügen. Nicht offenkundige Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung zu rügen. Bei Nichteinhaltung gelten die Waren als genehmigt; Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  2. Sämtliche Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt der Ware.
  3. Bei Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
  4. Schlagen zwei Nacherfüllungsversuche fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  5. Ist die Ware durch Gebrauch abgenutzt oder verschlissen, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Wertersatz oder eine anteilige Kürzung vorzunehmen.

III. Ausschluss der Sachmängelhaftung

Sachmängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn Mängel, Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass:

  1. die gelieferte Ware von Dritten repariert oder verändert wurde,
  2. Fabriknummern, Kennzeichnungen oder Seriennummern entfernt oder unkenntlich gemacht wurden,
  3. der vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde,
  4. die Ware überlastet oder vorschriftswidrig beansprucht wurde, insbesondere durch Überschreitung von Traglast oder Geschwindigkeit,
  5. Reifen durch fehlerhafte Radstellung oder Unwucht beschädigt wurden,
  6. Reifen auf ungeeigneten, beschädigten oder rostigen Felgen montiert wurden,
  7. Schäden durch äußere Einwirkung, mechanische Verletzungen oder Hitze entstanden sind,
  8. Radmuttern oder Schrauben nach einem Radwechsel nicht nach ca. 50 km nachgezogen wurden, sofern hierauf hingewiesen wurde,
  9. Reifen unsachgemäß im Freien gelagert wurden,
  10. natürlicher Verschleiß oder Unfallursachen vorliegen,
  11. bei Tube-Type-Reifen gebrauchte Schläuche oder Wulstbänder verwendet wurden oder bei Tubeless-Reifen keine neuen Ventile bzw. Dichtungen eingesetzt wurden.

IV. Streitbeilegung

Streitigkeiten über Sachmängel können der unabhängigen Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V., Bonn, vorgelegt werden. Dies erfolgt auf Antrag einer der Parteien. Der Rechtsweg bleibt unberührt. Die Verjährung wird während des Schiedsverfahrens gehemmt. Das Verfahren ist für beide Parteien kostenfrei.

8. Haftung

  1. Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
  3. Keine Haftungsbeschränkung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Reifen Draws GmbH in Wendlingen, sofern zulässig.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Es gilt eine wirtschaftlich gleichwertige Ersatzregelung.

11. Alternative Streitbeilegung

EU-Kommission: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen.

B. Besondere Bestimmungen für Entsorgungsleistungen

1. Nachweis über Gewicht

Wiegebelege gelten nur bei geeichten Waagen. Ohne Nachweis ist eine Toleranz von ±10 % zulässig.

2. Nachweis über Menge

Stückzahlen sind verbindlich, sofern nicht unmittelbar nach Zählung widersprochen wird.

3. Nicht vereinbarte Leistungen

Zusätzliche Leistungen können abgelehnt werden. Bei Ausführung berechnen wir 50,00 EUR pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer.

4. Liefermengen

Liefermengen sind verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mehr- oder Mindermengen werden entsprechend abgerechnet.